Personenverkehrsfreiheiten

Personenverkehrsfreiheiten
Oberbegriff für die drei personenbezogenen EU-rechtlichen  Grundfreiheiten:  Freizügigkeit der Arbeitnehmer bzw.  Niederlassungsfreiheit der Unternehmer,  Dienstleistungsfreiheit und  Aufenthaltsrecht. Diese Freiheiten gelten mit Ausnahme des Aufenthaltsrechts auch auf dem Gebiet des  EWR. Sie setzen als Grundrecht der Gestaltung der staatlichen Wirtschaftsgesetzgebung Grenzen. Ihre Beachtung kann im Gebiet der EU vor dem Europäischen Gerichtshof erzwungen werden.

Lexikon der Economics. 2013.

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