Personenverkehrsfreiheiten
- Personenverkehrsfreiheiten
Oberbegriff für die drei personenbezogenen EU-rechtlichen ⇡ Grundfreiheiten: ⇡ Freizügigkeit der Arbeitnehmer bzw. ⇡ Niederlassungsfreiheit der Unternehmer, ⇡ Dienstleistungsfreiheit und ⇡ Aufenthaltsrecht. Diese Freiheiten gelten mit Ausnahme des Aufenthaltsrechts auch auf dem Gebiet des ⇡ EWR. Sie setzen als Grundrecht der Gestaltung der staatlichen Wirtschaftsgesetzgebung Grenzen. Ihre Beachtung kann im Gebiet der EU vor dem Europäischen Gerichtshof erzwungen werden.
Lexikon der Economics.
2013.
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